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Gatterjagd – mit der SPÖ zurück ins Mittelalter

Das war noch lang vor dem Gesetzesbeschluss. Im Okt. 2016, als ich die Aktivist*innen vom VgT vorm Landhaus besuchte.

Groß war die Freude als 2017, noch unter LR Dunst, das komplette Aus für Jagdgatter* beschlossen wurde. Aber wie lief das damals wirklich? Zunächst war geplant keine Novelle des Jagdgesetzes zu erlassen, sondern ein komplett neues Jagdgesetz zu schaffen. Der erste Entwurf dazu, sah noch kein Jagdgatter-Verbot vor. Dieses kam erst später, Dank vieler Gespräche, Protest des Verein gegen Tierfabriken VgT und zahlreicher Bürger*innen-Briefe an die Landesrätin. Auch große Teile der Jägerschaft begrüßten das.

Das Gesetz das dann beschlossen wurde war natürlich immer noch nicht ganz wie wir es gerne gehabt hätten, aber dennoch eine wesentliche Verbesserung. Der Haustierabschuss für „streunende Hunde und Katze“ blieb leider zB. im Gesetz. Dafür wurde endlich auch die Winterfütterung verboten. Dass diese der Grund ist für zu hohe Wildtierbestände und hohe Verbissschäden am Wald ist heute hinlänglich bewiesen. Auch die Präambel und die Ziele des Jagdgesetzes wurden klar und gut dargelegt:

Schönheitsfehler des Jagdgatter-Verbotes: Mit der Übergangsfrist wären erst am 1. Februar 2023 alle bestehenden Jagdgatter aufzulassen. „Die Einfriedungen (Zäune,..) von Flächen sind in dieser Form zu entfernen, dass das Ein- und Auswechseln des Wildes in diese Gebiete jederzeit möglich ist.“ heißt es im Gesetz. Ein Meilenstein für die Jagd, den Tierschutz. Die völlig unnötige lange Übergangszeit wurde von uns kritisiert und erweist sich jetzt als Haken. 1-2 Jahre hätten völlig gereicht.

Jetzt ist klar, die Jagdgatter und damit die Gatterjagd bleibt wie sie war, mit minimalen optischen Korrekturen.

Hier werden, gerade von einer SPÖ, einige wenige Großgrundbesitzer geschützt und es ist für mich spannend zu sehen wie die SPÖ-Vertreter*innen plötzlich genau umgekehrt wie 2017 argumentieren, ich bin wirklich baff.

Das größte Jagdgatter hat Esterhazy mit unglaublichen 1.200 ha. So positiv die Einigung zwischen Doskozil und Ottrubay (für Esterhazy) in vielen Streitpunkten mit dem Land war, die Deals die möglicherweise nebenher laufen sind mehr als fragwürdig.

Gleichzeitig wird auch die höchst umstrittene Winterfütterung, auch die wurde mit der letzten Novelle 2017 eingeführt, zurückgenommen. Wider besserem Wissen, denn die Verbiung Winterfütterung – zu hoher Wildbestand – massiver Wildverbiss am Wald, ist heute ganz eindeutig. Bundesforste, Expert*innen, ja selbst das Landesverwaltungsgericht Salzburg selbst hat einen Zusammenhang der Wildschäden mit den betriebenen Fütterung festgestellt.

Das von uns immer wieder eingeforderte Abschussverbot für Haustiere kommt auch wieder nicht. Nach wie vor dürfen entlaufene Katzen und Hunde einfach abgeknallt werden. Wir haben eingefordert, dass lokale Tierschutz-Vereine die Möglichkeit bekommen die Tier einzufangen.

Weiters sollen Wildschäden an Kulturen bis zu 10% des Wertes nicht mehr entschädigt werden. In unseren Gebieten gibt es kaum derart große Schäden, d.h. in Zukunft wird für Wildschäden, zB. an Wiesen und Äckern, nicht mehr bezahlt werden müssen.

Es gibt keinen vernünftigen Grund für diese Trendumkehr. Mit den Landesrät*innen Dunst und Eisenkopf hat sich hier viel zum Positiven verändert. Kaum ist wieder ein Mann und Jäger für die Jagd in der Landesregierung verantwortlich, wird dieser positive Trend nicht nur beendet sondern auch zurückgenommen. Traurig, denn  die SPÖ wird somit völlig unglaubwürdig. Nicht nur beim Tierschutz.

*) Was sind Jagdgatter?
Jagdgatter sind meist hektargroße eingezäunte Waldgebiete in denen Wildtiere (oft auch gezüchtete) gehalten werden. Die großen sind über 1000ha groß, die kleineren keine 100ha. Nicht zu verwechseln mit Fleischgatter, wie zB. für Damwild. Jagd in den Gattern ist natürlich einfacher, als im Freiland, da es für die Tiere eine Barriere gibt, die bei der Jagd auch oft genutzt wird um einfacher zum Schuss zu kommen. Die Tiere müssen vielfach gefüttert werden und sind oft nicht so scheu wie echte Wildtiere.
Für uns sind Jagdgatter unnatürlich und meist mit tierquälerischer Abballerei verbunden.

Landtags-Ausschüsse im Bgld.

Hier ein Kurzbericht über meinen ersten Besuch der Ausschuss-Sitzungen des Burgenländischen Landtages:

Kurz deshalb,weil

1)  die Ausschüsse nicht öffentlich sind und ich daher nix inhaltliches berichten darf und

2) weil es auch gar nichts zu berichten gibt. Der ganze Hokuspokus dauerte ca. 30 min. (für alle Ausschüsse) und beschränkte sich auf das Verlesen von Überschriften.

Die Anträge der Regierungparteien werden fast immer an den Landtag weiterverwiesen. Die Anträge der Opposition werden vertagt oder es wird ein Gegenantrag der Regierungsparteien gestellt und dieser eben auch dem Landtag zugewiesen.

Resümee: Es gibt genau 0 inhaltlich arbeitende Ausschüsse, aber lt. Landtags-HP insgesamt 11 Ausschüsse. Theoretisch sind Ausschüsse dazu da Themen für den Landtag vorzubereiten, zB. auch mit Hilfen von geladenen ExpertInnen. Tatsache ist Ausschüsse des burgenländischen Landtages verlaufen nicht nur heute so sondern immer.

In der Geschäftsordnung gibt es über 5 Seiten, §38 – §53 zum Thema Ausschüsse.

So wie diese zur Zeit ablaufen sind sie eine Farce und völlig unnötig. So gesehen ist es eigentlich ach völlig unwesentlich, dass die Regierungsparteien gleich nach der letzten Wahl die Anzahl der Auschuss-Sitze so begrenzt hat, dass die Oppositionsparteien keinen Sitz und somit auch kein Stimmrecht mehr haben.

Es gibt lediglich drei Ausschüsse in denen die Opposition ein gesetzlich festgelegtes Stimmrecht hat. Kontrollauschuss, Hauptausschuss und dem für europäische Integration und grenzberschreitende Zusammenarbeit.